- Rügesache
- Rü|ge|sa|che, die (früher): in die Zuständigkeit eines Rügegerichts fallende geringfügige Strafsache.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Rügesache, die — Die Rǖgesáche, plur. die n, eine Sache, welche für ein Rügegericht gehöret, daselbst angebracht worden … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart